Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltung der AGB
    1. Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die Nutzung der Applikation "Aduno" und der im Rahmen von Aduno angebotenen Funktionen und Leistungen (nachfolgend einheitlich bezeichnet als " Aduno ").
    2. Anbieter von Aduno ist die Apracor GmbH, Adams-Lehmann-Str. 56, 80797 München mit Sitz in München, Registergericht Amtsgericht München, Geschäftsführer Levin Beicht und Christoph Eschweiler, HRB 209273 (nachfolgend bezeichnet als "Anbieter").
    3. Mit der Nutzung von Aduno erklären sich die Nutzer mit diesen AGB einverstanden.
    4. Abweichende Bedingungen der Nutzer werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  2. Vertragsschluss und Vertragsinhalt
    1. Das Vertragsverhältnis zwischen den Nutzern und dem Anbieter kommt mit der Installation von Aduno zustande. Hat der Nutzer einen Vertrag über die Nutzung von Aduno mit einem Dritten (so genannter Reseller) abgeschlossen, ist der Dritte und nicht der Anbieter Vertragspartner des Dritten. Es gelten dessen AGB. Beim Bezug von "Aduno" über Plattform Salesforce AppExchange gelten die jeweiligen AGB und Datenschutzbestimmungen dieser Plattform. Sofern sie diesen AGB widersprechen, gehen sie diesen AGB vor.
    2. Das Angebot von Aduno richtet sich nur an Geschäftskunden. Der Anbieter darf den Vertragsschluss mit dem Nutzer beim Vorliegen sachlicher Gründe verweigern.
    3. Im Rahmen des Vertragsschlusses wird sich der Nutzer für einen der vom Anbieter angebotenen kostenpflichtigen Tarife ("Aduno ") oder eine kostenlose Version ("Aduno light"), sofern verfügbar, entscheiden. Die Höhe der, durch die Nutzer zu zahlenden Vergütung und der Zahlungsintervall ergeben sich aus der jeweiligen Tarifbeschreibung.
  3. Nutzungsberechtigung
    1. Der Anbieter weist darauf hin, dass die Nutzer Aduno nur für die individuellen vertragsgemäßen Zwecke verwenden dürfen. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte ist nicht erlaubt.
    2. Nutzer dürfen Aduno nur über die zur Verfügung gestellten Eingabemasken und Schnittstellen nutzen.
    3. Verboten sind Handlungen, die geeignet sind, die Funktionalität von Aduno, der Software und Infrastruktur zu beeinträchtigen (z.B. Skripte, Robots, Crawler). Insbesondere ist eine übermäßig Belastung verboten, die über der regulären, bei normaler Benutzung von Aduno und Schnittstellen zu erwartenden Nutzungsintensität und -häufigkeit liegt (z.B. Software, die wegen technischer Fehler permanent unnötige Zugriffe über unsere Schnittstellen generiert).
    4. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Nutzung von Aduno einzuschränken, Inhalte zu entfernen oder Kündigungen gegenüber Nutzern auszusprechen, sofern sie gegen diese AGB oder gesetzliche Vorschriften verstoßen und die entsprechende Maßnahme sachlich gerechtfertigt ist.
  4. Pflichten der Nutzer und Freistellung
    1. Die Nutzer gewährleisten, dass alle von ihnen übermittelten Daten zu ihren Personen und ihrem Unternehmen der Wahrheit entsprechen. Die Nutzung von Pseudonymen ist nicht zulässig. Die Nutzer dürfen sich nicht als andere Personen oder Unternehmen ausgeben oder sonst über ihre Identität täuschen.
    2. Die Adress- und Kontaktdaten der Nutzer sind stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Nachteile, die für Nutzer aufgrund unrichtiger Angaben entstehen, gehen zu deren Lasten. Nachteile, die aufgrund unrichtiger Angaben für den Anbieter entstehen, gehen zu Lasten der Nutzer, wenn die Falschangaben in deren Verantwortungsbereich liegen.
    3. Den Nutzern obliegt es, bei der Benutzung ihrer Zugangsdaten größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Die Nutzer sind für den Missbrauch von Zugangsdaten verantwortlich, falls sie nicht darlegen und nachweisen können, dass dieser nicht auf ihrem Verschulden basierte. Die Nutzer sind verpflichtet, den Anbieter umgehend zu informieren, wenn Anlass zu der Vermutung besteht, dass ein Dritter Kenntnis von Zugangsdaten hat und/oder ein Nutzerkonto missbraucht.
    4. Soweit der Anbieter wegen unzulässiger Inhalte oder sonstigen Gesetzesverstößen in Anspruch genommen wird, die von dem Nutzer zu vertreten sind, stellt der Kunde den Anbieter auf erstes Anfordern frei und unterstützt den Anbieter bei der Abwehr der Ansprüche. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.
  5. Kündigung
    1. Die Vertragslaufzeit zwischen dem Anbieter und dem Nutzer bestimmt sich für "Aduno" anhand des gewählten Zahlungsintervalls. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragsdauer automatisch um denselben Zeitraum, sofern er nicht zuvor mit einer Frist von sieben Tagen zum Vertragsende gekündigt worden ist.
    2. Eine Kündigung des Vertrages ist bei der Nutzung von " Aduno light" jederzeit möglich.
    3. Eine Kündigung vor Ablauf eines Zahlungsintervalls berechtigt nicht zur Rückzahlung der im Voraus bezahlten Vergütung.
    4. Die vorzeitige außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten. Eine außerordentliche Kündigung ist insbesondere zulässig, wenn der Kunde über einen Zeitraum von zwei Monaten mit seinen Zahlungspflichten säumig bleibt. Soweit erforderlich, hat der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung des beanstandeten Verhaltens vorher zu gehen.
    5. Es obliegt den Nutzern, ihre Daten bei erfolgter Kündigung vor dem Vertragsende zu sichern.
  6. Vergütung und Rechnung
    1. Die Vergütung wird jeweils zu Beginn des bei Vertragsschluss gewählten Zahlungsintervalls fällig. Die Vergütung versteht sich netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
    2. Der Anbieter behält sich vor, die Höhe der Vergütung jederzeit ändern zu dürfen. Die Änderung erfolgt bei laufenden Verträgen erst zum Beginn des folgenden Vertragszeitraums.
    3. Der Kunde kann die Vergütung mittels der von dem Anbieter angebotenen Zahlungsmöglichkeiten begleichen. Die Rechnungen werden dem Nutzer elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Frist für die Versendung von Vorabankündigungen durch den Anbieter an den Nutzer im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens beträgt einen Tag.
    4. Falls eine Rechnung nicht eingezogen werden kann, trägt der Kunde alle daraus folgenden Kosten. Hierzu gehören insbesondere Bankgebühren im Zusammenhang mit der Rückgabe von Lastschriften und vergleichbare Gebühren, in dem Umfang, wie der Kunde das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Der Anbieter kann dem Nutzer Zahlungserinnerungen auf elektronischem Weg übermitteln.
    5. Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so hat der Anbieter das Recht, die Erfüllung fälliger Leistungen gegenüber dem Nutzer zu verweigern und den Zugang zum Nutzerkonto zu sperren, bis der Verzug beseitigt ist. Der Anbieter kann zudem bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz in Rechnung stellen. Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte von dem Anbieter wegen Zahlungsverzugs des Nutzers bleiben unberührt.
    6. Eine Aufrechnung ist nur mit bereits von der anderen Vertragspartei anerkannten oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen möglich, es sei denn es handelt sich um Hauptleistungs- und Mängelansprüche. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur für Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag geltend gemacht werden.
  7. Leistungsänderungen, Gewährleistung & Verfügbarkeit
    1. Der Umfang der von dem Anbieter angebotenen Leistungen, der Benutzerkonten und deren technischen Ausgestaltung ergeben sich aus dem gegenwärtig technischen Stand von Aduno und Leistungsbeschreibung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
    2. Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, Funktionen zu erweitern, zu verändern oder einzuschränken, soweit dies dem technischen Fortschritt dient, notwendig ist um Missbrauch zu verhindern, oder der Anbieter aufgrund gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet ist. Wird durch die Änderung des Funktionsumfangs die vertragsgemäße Nutzung von Aduno durch den Nutzer nicht nur unwesentlich beeinträchtigt, hat dieser ein Recht zur Gebührenanpassung oder Kündigung.
    3. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen durch die Nutzer über die innerhalb von Aduno angebotene Feedbackfunktion oder per E-Mail anzuzeigen und zu rügen.
    4. Der Anbieter hilft Mängeln durch Nachbesserung ab. Erst, wenn diese fehlschlägt oder unmöglich ist, können die Nutzer nach Setzung und Ablauf einer Nachbesserungsfrist von mindestens zwei Wochen Minderung verlangen oder ein Rücktrittsrecht geltend machen. Sämtliche Mängelansprüche der Nutzer verjähren in einem Jahr. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Mängelanzeige, -rüge und -verjährung ist der Zeitpunkt, ab dem der Kunde von dem Mangel Kenntnis hatte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen müssen.
    5. Die Nutzer erkennen an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit von Aduno technisch nicht zu realisieren ist. Der Anbieter bemüht sich jedoch, Aduno möglichst konstant verfügbar zu halten.
    6. Der Anbieter kann die Erreichbarkeit von Aduno nicht in Zeiten gewährleisten, in denen diese aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von dem Anbieter liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, notwendige Wartung, Störungen der IT-Infrastruktur oder Internetzugangs des Nutzers, etc.), nicht zu erreichen sind. Ist die Sicherheit des Netzbetriebes oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität durch Gründe gefährdet, die nicht im Verantwortungsbereich von dem Anbieter liegen, kann der Anbieter den Zugang zu Aduno je nach Erfordernis vorübergehend beschränken.
  8. Haftung
    1. Der Anbieter haftet auf Schadensersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf), wobei in diesem Fall die Haftung des Anbieters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt ist.
    3. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder seine Abwesenheit zugesichert hat. Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
    4. Soweit die Haftung einer Partei ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen dieser Partei.
  9. Änderung der AGB
    1. Der Anbieter behält sich vor, die AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderung wesentlicher Regelungen, die das vertragliche Gleichgewicht der Nutzer zu dem Anbieter beeinflussen, erfolgt nur beim Vorliegen von triftigen und sachlichen Gründen, insbesondere rechtlicher, technischer und betriebswirtschaftlicher Natur.
    2. Der Anbieter teilt den Nutzer die geänderten AGB zumindest in Textform mit, so dass die Nutzer zumindest zwei Wochen Zeit haben, der Änderung zu widersprechen. Im Fall eines Widerspruchs kann der Anbieter bestimmen, ob die bisherigen AGB in der Vertragsbeziehung zum Nutzer gültig bleiben oder die Nutzer das Recht zur Kündigung erhalten. Widersprechen die Nutzer den geänderten Bedingungen nicht innerhalb der Widerspruchsfrist, gelten sie als angenommen.
  10. Vertraulichkeit und Datenschutz
    1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrages bekannt werden, vertraulich zu behandeln und entsprechend den Datenschutzvorgaben nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Die Vertragsparteien werden ihre Angestellten, freien Mitarbeiter und andere durch sie beteiligte Unternehmen (selbständige und verbundene) entsprechend verpflichten.
    2. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind.
    3. Die Rechte und Pflichten nach diesem Abschnitt über Geheimhaltung werden von einer Beendigung dieses Vertrages nicht berührt.
    4. Weitere Datenschutzbestimmungen und -hinweise sind den Datenschutzbestimmungen vom Anbieter zu entnehmen.
  11. Schlussbestimmungen
    1. Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
    2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Vertragsparteien ist München, sofern die Nutzer Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
    3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
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